1. Anwendungsbereich
Diese Bedingungen finden auf alle Vereinbarungen zwischen der Werkstatt Engel und ihren Vertragspartner Anwendung, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
2. Vertragsbedingungen
Die Räume und Flächen in der Werkstatt Engel werden entsprechend den getroffenen Vereinbarungen zur Verfügung gestellt. Sie dürfen nur gemäß den Vereinbarungen vom dazu Berechtigten und nur zur vereinbarten Zeit sowie ausschließlich zum festgelegten Zweck verwendet werden. Die Hausordnung ist Bestandteil der Vertragsbedingungen. Der Vertragspartner hat die Teilnehmer seiner Veranstaltung über die Hausordnung in Kenntnis zu setzen und dafür Sorge zu tragen, dass die Hausregeln eingehalten werden.
3. Behandlung des Vertragsobjektes
Sämtliche zur Verfügung gestellten Räume und Flächen sind widmungsgemäß, sorgsam und pfleglich zu behandeln. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit sind sie unter Berücksichtigung der üblichen Abnutzung im gleichen Zustand zurück zu stellen, in dem sie sich vor der Benutzung befunden haben. Die benutzten Räume sind besenrein zu hinterlassen.
4. Zahlungsbedingungen
Die schriftliche Buchung basiert auf unserem aktuellen Angebot und aktueller Preisliste und ist verbindlich. Eine Anzahlung von 25% aller gebuchten Leistungen wird bei Erhalt der Buchungsbestätigung, der Restbetrag spätestens am Anreisetag fällig. Wenn die genaue Personenzahl zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht bekannt ist, wird eine Mindestbelegung von 10 Personen in Einzelzimmern als Berechnungsgrundlage herangezogen.. Die genaue Personenzahl und Zimmerbelegung muss bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden.
5. Rücktritt vom Vertrag
Die Werkstatt Engel ist berechtigt, fristlos vom Vertrag zurückzutreten, wenn: a) der Vertragspartner mit seinen finanziellen Verpflichtungen in Verzug ist; b) der Werkstatt Engel bekannt wird, dass die geplante Veranstaltung den Vereinbarungen widerspricht, oder c) die Werkstatt Engel infolge höherer Gewalt oder aus einem anderen Umstand gezwungen ist, das Seminarhaus vorübergehend zu schließen. Die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches gegen die Werkstatt Engel ist dann ausgeschlossen.
6. Vertragsrücktritt durch den Vertragspartner
Der Vertragspartner kann vom Vertrag durch einseitige schriftliche Erklärung zu den nachfolgenden Stornobedingungen zurücktreten.
7. Rücktrittsbedingungen und Mindestbelegung
Bei einer Stornierung bis zu 6 Monaten vor Beginn der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,- fällig. Die unter 4. genannte Anzahlung wird in diesem Fall abzüglich der Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.
Bei Stornierung
ab 6 Monate bis 91 Tage vor dem Termin werden | 25% |
ab 3 Monate (90 Tage) bis 31 Tage vor dem Termin | 50% |
ab 1 Monat (30 Tage) bis 8 Tage vor dem Termin | 75% |
ab 1 Woche (7 Tage) vor dem Termin | 90% |
der Bruttobeträge aller gebuchten Leistungen zur Zahlung fällig, wenn keine gleichwertige Ersatzbuchung erfolgen kann.
Bei vorzeitigem Abbruch eines Seminars bzw. der Seminarteilnahme werden alle Kosten in voller Höhe berechnet.
Hinweis: Stornierungskosten gelten als Schadenersatz und sind laut UStG ohne Umsatzsteuer auszuweisen.
Für einzelne Teilnehmer einer Veranstaltung, welche die bei uns gebuchten Leistungen stornieren, obwohl die Veranstaltung wie geplant stattfindet, gelten ebenfalls die oben genannten Bedingungen in Bezug auf die von ihnen gebuchten Leistungen. Der Vertragspartner verpflichtet sich dazu, die Teilnehmer seiner Veranstaltung auf die Rücktrittsbedingungen hinzuweisen.
Dem Bucher bleibt unbenommen gegebenenfalls geringere Stornokosten nachzuweisen.
Die Mindestbelegung wird anhand des Umsatzes errechnet und kann ab einer Belegung mit 10 Personen erreicht werden, sofern diese in Einzelzimmern untergebracht werden. Bei einer ausschließlichen Nutzung von Doppelzimmern wird der Mindestumsatz ab 14 Personen erreicht. Ab einer Belegung mit 16 Personen wird der Mindestumsatz in jedem Fall erreicht. Wird der Mindestumsatz nicht erreicht, muss die Differenz vom Vertragspartner erstattet werden. Die genauen Informationen dazu übermitteln wir dem Vertragspartner mit den Vertragsunterlagen vor der Buchung.
8. Haftung
Der Vertragspartner trägt das gesamte Risiko der von ihm durchgeführten Veranstaltung. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden - auch Folgeschäden -, die von ihm oder von seinen Gästen, zu wessen Nachteil auch immer, verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Schäden am Gebäude und Inventar infolge der Veranstaltung.
Die Werkstatt Engel haftet ausschließlich für Personen- oder Sachschäden jeglicher Art, wenn die Schäden auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder einer Verletzung der Verkehrssicherungspflichten für die Anlagen und Räumlichkeiten durch Werkstatt Engel oder deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen beruhen.
Für Diebstahl oder Abhandenkommen von persönlichem Eigentum der Teilnehmer innerhalb des Hauses übernimmt die Werkstatt Engel keine Haftung.
Der Vertragspartner haftet für Beschädigung der von ihm angemieteten Räumlichkeiten bzw. Beschädigung oder Diebstahl von Gegenständen aus den angemieteten Räumlichkeiten.
9. Unfälle
Die Werkstatt Engel übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, die Benutzer oder Besucher der Vertragsobjekte betreffen.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Sonthofen.
Niedersonthofen, 1.8.2022